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qteck GmbH
Auf der Schanze 2
D-29303 Bergen

Telefon: +49 (0) 5051 - 915 990
Telefax: +49 (0) 5051 - 915 991
email: info@qteck.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma qteck GmbH gegenüber Unternehmen

1. Allgemeines, Geltungsbereich
1. Unsere nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller Geschäftsbeziehungen zu unseren Auftraggebern. Sie gelten nur für Geschäfte mit Personen, die in Ihrer Ausübung ihrer gewerblichen und selbständigen Tätigkeit handeln (Unternehmen) sowie juristische Personen.

2. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich, entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Bestellers - oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen - die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

3. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.


2. Angebot

Ist die Bestellung als Angebot gemäß §145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen.

3. Preise, Zahlungsbedingungen
1. Alle vereinbarten Preise sind Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, die auf der Rechnung zusätzlich ausgewiesen wird. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Wir sind berechtigt, jederzeit Abschlagszahlungen zu verlangen.

2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise ab Werk, ausschließlich Versandspesen, diese werden gesondert in Rechnung gestellt.

3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto ohne Abzug innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend der Folgen des Zahlungsverzuges.

4. Kommt der Besteller mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung auch aus anderen Verträgen mit uns in Verzug oder verhält er sich sonst vertragswidrig, werden unsere sämtlichen Forderungen sofort fällig. Wir können noch nicht ausgelieferte Ware zurückbehalten oder Zug-um-Zug-Zahlung gegen Auslieferung verlangen.

5. Kann der Besteller die Beseitigung eines Mangels verlangen, kann er nur den entsprechenden Teil der Vergütung verweigern.

6. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

4. Lieferzeit
1. Ein bestimmter Lieferzeitpunkt oder -zeitraum ist nur bei schriftlicher Vereinbarung wirksam.

2. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft, insbesondere im Sinne von § 376 HGB ist.

3. Wir haften auch, sofern ein Lieferverzug von uns schuldhaft oder grob fahrlässig - einschließlich des Verhaltens unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurde oder wenn wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben. In diesen Fällen ist die Schadensersatzhaftung jedoch auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

4. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen.

5. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

6. Sofern die Voraussetzungen des vorangegangenen Absatzes vorliegen, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt  auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme oder Schuldnerverzug geraten ist.

7. Wir können auf einer Vorabüberweisung bestehen. Nach Zahlungseingang auf unserem Konto versenden wir dann die Ware.

8. Ist einer der bestellten Artikel nicht am Lager verfügbar, haben wir in angemessener Frist (ggf. 8-12 Wochen) die Möglichkeit, den Artikel neu zu beschaffen und zu versenden.

5. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der / den Kaufsache/n bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.

2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.

3. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

4. Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen, tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages einschließlich Mehrwertsteuer unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt.

5. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsachen durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Werden die Kaufsachen mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsachen (Faktura-Endbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen im Zeitpunkt der Verarbeitung.

6. Mängelhaftung
1. Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

2. Es ist innerhalb von drei Werktagen schriftlich zu rügen.

3. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Besteller zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

3a. Auf Grund der hohen Frachtkosten ist es für uns regelmäßig unzumutbar, neu zu liefern.

4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen - beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen, in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrentz.

6. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen. Das gilt auch für Ansprüche bei Vertragsschluss und nach § 823 BGB. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Für vorsätzliches und arglistiges Verhalten sowie für die Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen. Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach §§ 478, 479 BGB - beginnend ab Ablieferung der mangelhaften Sache - bleibt unberührt.

7. Urheberrechte
Soweit uns Urheberrechte udn Rechte an Vervielfältigungen zustehen, bleiben diese im Verhältnis zum Besteller bestehen.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für unsere Lieferung und für die Zahlung des Bestellers ist 29303 Bergen. Der Gerichtsstand ist Celle. Im Verhältnis zu ausländischen Auftraggebern gilt das deutsche Recht. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

 

9. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein oder werden, ist diese durch eine Regelung zu ersetzen, die wirtschaftlich und ideell der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, im Übrigen gilt BGB und HGB.